Masern und Röteln

Impfschutz ist wichtig – vor allem für Frauen im gebärfähigen Alter

Masern und Röteln sind den Meisten als „harmlose Kinderkrankheiten“ bekannt. Das ist nicht korrekt, beide Erkrankungen können mit schwerwiegenden Komplikationen einhergehen. Röteln sind besonders für das ungeborene Kind gefährlich, wenn eine Schwangere daran erkrankt. Während dem Robert-Koch-Institut konkrete Zahlen zu Masernerkrankungen in Deutschland vorliegen, da diese Erkrankung meldepflichtig ist, fehlen die Zahlen für Rötelnerkrankungen. Eine Meldepflicht dafür, die für alle Bundesländer gilt, gibt es erst seit dem 1. April 2013. Frau Dr. med. Heike Perlitz klärt über die wichtigsten Fragen zum Thema Röteln auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Röteln denkt man an roten Hautausschlag. Gibt es weitere Symptome?

  • Ja, der typische rote Hautausschlag, der sich vom Gesicht über Rumpf und Extremitäten ausbreitet, ist oft von Fieber begleitet. Weitere Zeichen einer Rötelninfektion können Kopfund Gliederschmerzen, geschwollene Lymphknoten an Kopf und Nacken sowie Entzündungen der oberen Atemwege und der Augen sein. Was das Tückische ist: In 50 Prozent der Fälle treten keine Symptome auf. Die Erkrankung verläuft also unbemerkt, und damit steigt natürlich die Gefahr, dass sich weitere Personen infizieren. Mit zunehmendem Alter des Erkrankten kann es zu Komplikationen kommen, wie Entzündungen von Gelenken, der Hirnhaut, des Herzmuskels, des Mittelohres und auch der Atemwege bis hin zur Bronchitis.

 

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Wie steckt man sich an?

  • Rötelnviren verbreiten sich über virushaltige Tröpfchen, die beim Sprechen, Niesen oder Husten über die Luft leicht auf andere Personen übertragen werden können. Die Ansteckungsfähigkeit besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des typischen Röteln-Hautausschlags, des Exanthems, und dauert bis zu einer Woche nach Auftreten des Ausschlags an.

Was konkret kann passieren, wenn sich eine Schwangere mit Röteln infiziert?

  • Das Rötelnvirus passiert die Plazentaschranke, d.h. die Infektion kann von der Mutter über die Plazenta auf das Kind übertragen werden und Schäden des ungeborenen Kindes verursachen. Deren Häufigkeit und Schweregrad hängen davon ab zu welchem Zeitpunkt die Rötelninfektion in der Schwangerschaft auftritt. Infiziert sich die werdende Mutter in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft, besteht ein sehr hohes Risiko: In 90 Prozent der Fälle trägt das Kind Schäden davon. Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft sinkt das Risiko für Komplikationen für das Kind, bleibt aber bis zum Ende des zweiten Drittels relevant. Im zweiten Trimester (12. bis etwa 24. Schwangerschaftswoche)  kommt es immerhin noch in 25 bis 35 Prozent zu bleibenden Schäden. Eine Infektion kann zur Fehlgeburt oder Frühgeburt oder auch zur typischen Rötelnembryopathie führen. Diese beinhaltet Organschäden am Herzen, am  Auge und den Ohren (Innenohrtaubheit).

 

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Was heißt das konkret für junge Mädchen und Frauen?

  • Wie bereits erwähnt, ist die Rötelnerkrankung eine impfpräventable Erkrankung, d.h. sie lässt sich durch eine Impfung vermeiden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat dazu folgende Empfehlung ausgegeben: Alle Frauen im gebärfähigen Alter sollten eine zweimalige Impfung gegen Röteln erhalten haben. Empfohlen wird die Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig vor Röteln, Mumps und Masern schützt. Auch alle Männer, die nach 1970 geboren wurden sollten über mindestens eine Masern-Mumps-Röteln-Impfung verfügen.
Quelle: BORCHERT & SCHRADER public relations GmbH,
Gesundheitsthemen